Stand: 2026

Brutto-Netto-Rechner 2026

Was bleibt netto vom Gehalt? Gib deine Daten ein – das Ergebnis siehst du sofort.

Dein Gehalt

Dein Gehalt laut Arbeitsvertrag, vor allen Abzügen.

Zeitraum
Deine Steuerdaten
Steuerklasse
Welche Steuerklasse habe ich?
  • I ledig, geschieden oder dauerhaft getrennt
  • II alleinerziehend
  • III verheiratet, Partner hat Steuerklasse V
  • IV verheiratet, ähnlich hohes Einkommen wie der Partner
  • V verheiratet, Partner hat Steuerklasse III
  • VI zweites Arbeitsverhältnis

Die Steuerklasse steht auf deiner Gehaltsabrechnung.

Hier zählt, wo du arbeitest. Das Bundesland beeinflusst Kirchensteuer und Pflegeversicherung.

Zahlst du Kirchensteuer?

Das Alter wirkt sich auf die Pflegeversicherung aus.

Deine Kinder
Wie viele Kinder hast du?

Zähle alle Kinder, auch erwachsene. Ohne Angabe gehen wir davon aus, dass alle Kinder unter 18 sind.

Krankenversicherung

Durchschnitt 2026: 2,90 %. Den Satz deiner Krankenkasse findest du auf deiner Gehaltsabrechnung oder bei deiner Kasse.

Erweiterte Angaben

Nur ausfüllen, wenn auf deiner Abrechnung eine abweichende Zahl der Kinderfreibeträge steht, zum Beispiel 0,5 oder 2,0.

Dein Netto

Beispielrechnung

Brutto
Netto
Abzüge insgesamt

Das Ergebnis ist eine Berechnung für einen typischen Lohnmonat 2026 und kann von deiner tatsächlichen Gehaltsabrechnung abweichen. Keine Steuer- oder Finanzberatung.

Wohin geht dein Brutto?

Zeitraum der Beträge

Was ist in der Berechnung enthalten?
    Netto

    Dieser Rechner zeigt dir, wie viel von deinem Bruttogehalt nach Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt. Du gibst Gehalt, Steuerklasse, Bundesland, Kinder und Zusatzbeitrag an, das Ergebnis aktualisiert sich bei jeder Änderung. Die Berechnung läuft vollständig in deinem Browser: Es gibt keine Anmeldung, und deine Angaben werden weder gespeichert noch übertragen.

    Gerechnet wird für ein regelmäßiges Monatsgehalt in Deutschland (Stand: 2026), für Angestellte mit gesetzlicher Krankenversicherung. Minijobs, Beamte, Selbstständige und privat Krankenversicherte sind noch nicht enthalten.

    Was ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto?

    Das Brutto ist der Betrag, der in deinem Arbeitsvertrag steht: dein Gehalt vor allen Abzügen. Das Netto ist das, was nach den Abzügen tatsächlich auf deinem Konto ankommt.

    Der Unterschied besteht aus zwei Gruppen von Abzügen: Steuern und Sozialabgaben. Beides führt dein Arbeitgeber direkt an das Finanzamt und an die Sozialversicherung ab. Bei vielen Angestellten bleiben so grob zwei Drittel bis drei Viertel des Bruttos übrig. Je nach Steuerklasse, Familiensituation und Krankenkasse kann das deutlich abweichen.

    Welche Abzüge gibt es?

    Von deinem Brutto werden bis zu sieben Posten abgezogen:

    • Lohnsteuer: eine monatliche Vorauszahlung auf deine Einkommensteuer. Sie steigt mit dem Einkommen.
    • Solidaritätszuschlag: ein Zuschlag auf die Steuer, der erst bei höheren Einkommen anfällt.
    • Kirchensteuer: nur, wenn du Kirchenmitglied bist. Sie beträgt 8 % der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %.
    • Rentenversicherung (9,3 %) und Arbeitslosenversicherung (1,3 %): jeweils deine Hälfte des Beitrags.
    • Krankenversicherung: 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags deiner Kasse.
    • Pflegeversicherung: 1,8 %, in Sachsen 2,3 %. Dazu kommen je nach Kinderzahl ein Zuschlag oder Abschläge.

    Wer zahlt den Rest der Sozialabgaben?

    Die andere Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge zahlt dein Arbeitgeber zusätzlich. Sie taucht deshalb nicht als Abzug auf deiner Abrechnung auf. Für die Beiträge gibt es Obergrenzen, die Beitragsbemessungsgrenzen: Für den Teil des Gehalts, der darüber liegt, fallen keine weiteren Beiträge an.

    Warum hängt das Netto von der Steuerklasse ab?

    Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer dein Arbeitgeber jeden Monat einbehält. Sie ändert nicht, wie viel Einkommensteuer du für das ganze Jahr insgesamt schuldest. Das klärt erst die Steuererklärung.

    • Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene und dauerhaft getrennt Lebende.
    • Steuerklasse II: Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag.
    • Steuerklasse III: Verheiratete, wenn der Partner Steuerklasse V hat. Die monatliche Lohnsteuer ist niedrig.
    • Steuerklasse IV: Verheiratete mit ähnlich hohem Einkommen. Die Abzüge entsprechen denen der Steuerklasse I.
    • Steuerklasse V: Verheiratete, wenn der Partner Steuerklasse III hat. Die monatliche Lohnsteuer ist hoch.
    • Steuerklasse VI: ein zweites Arbeitsverhältnis neben dem Hauptjob.

    Was bedeutet die Kombination III und V?

    Bei der Kombination III und V zahlt der Partner mit Steuerklasse III im Monat wenig Lohnsteuer, der Partner mit Steuerklasse V deutlich mehr. Zusammen führen beide über das Jahr oft ähnlich viel ab wie bei IV und IV. Weil die Verteilung nur pauschal ist, kann nach der Steuererklärung eine Nachzahlung anfallen.

    Welche Rolle spielen Kinder?

    Kinder wirken an zwei Stellen. Erstens berücksichtigt der Rechner Kinderfreibeträge für Kinder unter 18 Jahren. Sie senken die Grundlage für Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, aber nicht die Lohnsteuer selbst.

    Zweitens beeinflussen Kinder die Pflegeversicherung: Ohne Kinder zahlen Beschäftigte ab 23 Jahren einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten. Ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren gibt es einen Abschlag von 0,25 Prozentpunkten je Kind, höchstens für 4 Kinder. Das Kindergeld gehört nicht zum Gehalt und ist deshalb nicht Teil der Berechnung.

    Was bedeutet der Zusatzbeitrag?

    Auf den allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung von 14,6 % erhebt jede Krankenkasse einen Zusatzbeitrag, dessen Höhe sie selbst festlegt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich Beitrag und Zusatzbeitrag je zur Hälfte.

    Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,90 %. Diesen Wert nutzt der Rechner, solange du nichts änderst. Den Satz deiner Kasse findest du auf deiner Gehaltsabrechnung oder auf der Website deiner Krankenkasse. Ein höherer Zusatzbeitrag senkt dein Netto.

    Warum kann das Ergebnis von der Lohnabrechnung abweichen?

    Der Rechner bildet einen typischen Lohnmonat ab. Deine tatsächliche Abrechnung kann aus diesen Gründen anders ausfallen:

    • Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld und Boni werden gesondert besteuert.
    • Individuelle Freibeträge, die Pendlerpauschale oder andere Eintragungen beim Finanzamt verändern die Lohnsteuer.
    • Betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen, Sachbezüge oder ein Dienstwagen wirken auf Steuer und Beiträge.
    • Dein Zusatzbeitrag weicht vom Durchschnitt ab, oder der Standort deines Arbeitgebers liegt in einem anderen Bundesland, als du angibst.
    • Rundungen und Änderungen im Laufe des Jahres.